FDP-Fraktion bringt Antrag zur Ausweitung der Hundesteuerbefreiung für Tierheimhunde ein
Die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Hochheim am Main hat einen Antrag eingebracht, um den Tierschutz zu stärken und verantwortungsvolle Hundehaltung gezielt zu fördern. Konkret soll die bestehende Hundesteuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen ausgeweitet werden.
Bislang endet die Steuerbefreiung mit Ablauf des Jahres nach der Anschaffung des Hundes. Künftig soll sie für einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren gelten. Gefährliche Hunde im Sinne der geltenden Hundesteuersatzung sollen weiterhin ausdrücklich von Steuervergünstigungen ausgeschlossen bleiben.
Die FDP-Fraktion betont die wichtige Arbeit der regionalen Tierheime, wie beispielsweise des Tierheims Rüsselsheim. Eine verlängerte Steuerbefreiung kann dazu beitragen, mehr Menschen für die Aufnahme eines Tierheimhundes zu gewinnen und gleichzeitig die Tierheime spürbar zu entlasten.
Aus Sicht der FDP sprechen auch praktische Gründe für den Vorschlag. Hunde aus Tierheimen sind in der Regel geimpft, gechippt und in ihrem Verhalten eingeschätzt. Dies erleichtert eine verantwortungsvolle Hundehaltung und hilft, spätere Probleme zu vermeiden. Zudem soll die Maßnahme dazu beitragen, die Nachfrage stärker auf seriöse Vermittlungsstellen zu lenken.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hendrik Zwaack erklärt dazu:
„Wer sich für einen Hund aus dem Tierheim entscheidet, übernimmt Verantwortung – und genau dieses Engagement wollen wir als Stadt sichtbar anerkennen und unterstützen.“
Der Antrag wurde am 29. Januar im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung beraten. Die Fraktionen konnten sich in der Sitzung zunächst lediglich auf den Verbleib des Antrags im Ausschuss verständigen.
Die CDU-Fraktion sprach sich dafür aus, weitere Tierschutzorganisationen in die Prüfung einzubeziehen. Dies würde nach ihrer Einschätzung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen, um die entsprechenden Sachverhalte umfassend zu prüfen.
Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass sie eine Gegenfinanzierung über eine Erhöhung der Kampfhundesteuer ablehnt.
Im Falle einer negativen Beschlussfassung würde die derzeit geltende Hundesteuersatzung unverändert bestehen bleiben.
